Krankenversicherung & Kostenübernahme
Auslands- und Reisekrankenversicherung Es ist sehr zu empfehlen, vor Reiseantritt zum Beispiel bei der Buchung eine private Auslands- oder Reisekrankenversicherung abzuschließen, die in der Regel günstig angeboten werden. Erfahrungsgemäß entstehen hierbei im Notfall die geringsten Komplikationen bei der Klärung der Kostenübernahme. Somit wird eine rasche Einleitung der notwendigen medizinischen Maßnahmen gewährleistet.
Die Klinik setzt sich direkt mit dem zuständigen Versicherungsträger unmittelbar in Verbindung, wobei in der Regel bei entsprechnder Notwendigkeit eine schnelle Zusage zur vollständigen Kostenübernahme erfolgt. In diesem Fall muss der Patient sich über die anfallenden Kosten keine Gedanken machen und darf sich als Privatpatient behandeln lassen. Hierzu zählt auch im Falle einer medizinischen Notwendigkeit ein Krankenrücktransport nach Hause. Außerdem muss der Patient für die Behandlungskosten nicht in Vorleistung gehen.
Eine Auslands- und Reisekrankenversicherung wird von den meisten Versicherungsunternehmen aber auch Reiseveranstaltern angeboten. Hier sei erwähnt, dass die in Deutschland weit verbreitete Mitgliedschaft in einem der Automobilklubs (ADAC plus) eine Kostenübernahme für eine umfangreiche medizinische Notfallversorgung beinhaltet.
Gesetzliche Krankenversicherung Wer in der Europaischen Union in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann vor der Reise eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen. Mit dieser Karte ist man auf Kreta berechtigt, medizinische Akutversorgung in Anspruch zu nehmen.
Dieser Anspruch galt bis vor kurzem jedoch nur für staatliche Krankenhäuser und von der staatlichen Krankenkasse (IKA/EOPYY) ermächtigten niedergelassenen Ärzten und nicht für den privatmedizinischen Sektor. Nach der letzten Gesundheitsreform in Griechenland dürfen auch Privatkliniken wie die Klinik Tsepeti, die einen Vertrag mit der größten griechischen Krankenversicherung EOPYY haben, offiziell Patienten einer Gesetzlichen Krankenkasse stationär behandeln.
Berechnet wird ein allgemeines pauschales Entgelt in Anlehnung an das deutsche DRG-Abrechnungssystem mit einer Eigenbeteiligung des Patienten (nach aktueller Regelung 30% Eigenbeteiligung). Zusätzlich zu diesem Betrag fallen Kosten für die behandelnden Ärzte und Sonderleistungen des Privatkrankenhauses an. Diese Kosten müssen zunächst vom gesetzlich versicherten Patienten vorab getragen werden. Die Vorleistung wird jedoch nach Rückkehr von der Reise von der Gesetzlichen Krankenkasse gegen Vorlage einer Kostenaufstellung der Behandlung normalerweise zurück erstattet, insbesondere dann wenn die Behandlung dringlich erforderlich war.
Dies ist der Fall auch beim Besuch eines Privatarztes, nämlich eines Arztes ohne Ermächtigung von der staatlichen Krankenkasse (IKA/EOPYY). In der Regel erstatten deutsche und österreichische Gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer dringlich erforderlichen medizinischen Behandlung auch bei einer Privatklinik oder einem Privatarzt zurück.
In der Privatklinik Tsepeti sind deutsch- und englischsprachige Ärzte tätig, die Ihnen neben der medizinischen Behandlung auch in der Klärung der Kostenübernahme und der Kommunikation mit dem zuständigen Kostenträger behilflich sein können. Darüber hinaus kann der Arztbrief bei Entlassung oder Rückverlegung in deutscher Sprache verfasst werden, so dass der weiterbehandelnder Arzt zu Hause über den Krankheits- und Therapieverlauf angemessen informiert wird.
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Krankenhaus auf Kreta mit deutschen Fachärzten
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